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Während für die beiden höchsten deutschen Spielklassen die DFL zuständig ist und dort derzeit regelmäßig gespielt wird, finden unterklassige Ligen unter der Aufsicht des DFB und der Landesverbände statt und speziell die Regionalliga Südwest wird von einer GbR organisiert. Diese hatte einen Re-Start im Dezember veranlasst, wogegen sechs Vereine geklagt hatten. Doch die Klage wurde vom Landgericht Mannheim abgewiesen und somit wird in der Regionalliga Südwest nach dem regulären Spielplan weitergespielt.

Speziell ging es bei der Klage um das Wochenende vom 11. bis zum 13. Dezember. Davor hatte die Regionalliga Südwest über einen Monat pausiert. Auch in anderen Regionalligen ruhte der Spielbetrieb, und wird es auch weiter tun, wie etwa in der Regionalliga Nordost, in der wohl frühestens im Februar wieder der Ball rollen wird.
Die Kläger, Schott Mainz, Bahlinger SC, Astoria Walldorf, FC Gießen, TSV Steinbach Haiger und Eintracht Stadtallendorf, argumentierten, dass ein Re-Start aufgrund der momentanen Situation in Deutschland nicht zumutbar wäre. Schließlich seien weite Teile des öffentlichen Lebens lahmgelegt und auch der gesundheitliche Aspekt sei ein entscheidender Faktor.

Verordnungen der Bundesländer lassen Spielbetrieb zu

Die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR hatte zuvor im Einvernehmen mit der Gesellschafterversammlung entschieden, dass ein Spielbetrieb zumutbar sei und deshalb sollten ab dem 11. Dezember wieder Punktspiele stattfinden.
Zudem hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen einen Spielbetrieb gestattet. Lediglich Bayern erteilte keine Freigabe, doch Bayern Alzenau, der einzige Vertreter aus dem südlichsten Bundesland, verlegte seinen Trainings- und Spielbetrieb in das 50 Kilometer entfernte hessische Walldorf. Demzufolge war eine einheitliche politische Klassifizierung gegeben und diese Tatsache spielte in der Entscheidung des Landgerichts Mannheim eine wesentliche Rolle.

Das Gericht argumentierte nach einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember, dass „die Entscheidung zur Saisonfortsetzung ab Dezember rechtens ist und nicht gegen die Grundsätze der Billigkeit verstößt“.

Somit wurden zwei Tage später die beiden Partien FK Pirmasens gegen den VfB Stuttgart II und FC Astoria Walldorf gegen Kickers Offenbach ausgetragen. Beide Begegnungen endeten 0:0 und hätten bei Tipico einen ordentlichen Gewinn gebracht, wenn man diese Ergebnisse genau vorhergesagt hätte.

Wie geht es weiter?

Auch die folgenden Tage fanden Spiele in der Regionalliga Südwest statt. Dabei konnte Freiburg II seine Tabellenführung behaupten und in Stuttgart setzte sich die zweite Mannschaft des VfB 8:1 gegen den TSV Schott Mainz durch. Die wenigsten Wettanbieter hätten wohl mit solch einem Ergebnis gerechnet.

Geplant ist, dass Anfang Januar ganz normal weitergespielt wird. Man muss jedoch abwarten, wie sich die Gesamtlage in Deutschland dann darstellen wird. Fakt ist jedoch, dass Spieler, Trainer und Betreuer regelmäßig getestet werden.
Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim kann übrigens noch einmal von einer höheren Instanz gekippt werden. Zuständig wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe und so darf man gespannt sein, wie es in der Regionalliga Südwest weitergeht.