Richter bringt Papagei hinter Glas
Der eine Nelson siegte in der legendären Schlacht vor Trafalgar, ein anderer Nelson überstand eine bürokratische Attacke: Es ist jener Papagei namens Nelson aus Langen, Kreis Offenbach,
der nach dem Willen der Aufsichtsbehörden von seinem Stammplatz in einer Apotheke verbannt werden sollte.
Die hatten Nelson, der schon seit Gründung der Apotheke vor zwanzig Jahren seinen „Sitz“ im Geschäftsraum hat, plötzlich aufs Korn genommen: Das körpereigene Puder, das der Papagei zur Pflege seines Gefieders absondert, lieβ sie um den einwandfreien hygienischen Zustand in der Apotheke fürchten.
Weil Nelson nicht nur zum Wahrzeichen der Apotheke geworden war, sondern der Besitzer
sich auch um das Wohl des kontaktfreudigen Vogels sorgte, erhob er Klage gegen die
angeordnete „Abschiebung“.
Und vor Gericht verteidigte er sein Tier, den Liebling vieler Kunden: Eher werde der Vogel
durch kranke Menschen angesteckt als umgekehrt. Im übrigen sei eine Apotheke
schlieβlich kein Operationssaal.
Beschwert hatte sich zudem nie jemand, im Gegenteil: Viele Kunden kamen regelmäβig nur,
um Nelson zu besuchen und ihn mit Nüssen und anderen Leckereien zu verwöhnen.
Die Blaustirn-Amazone quittierte das oft mit einem freundlichen „Guten Morgen“, „Hallo“ oder
„Komm mal her“, was zu seinem Standard-Repertoire gehört.
Dass die gesetzlichen Vorschriften gegen seinen Stammplatz sprachen, ist unumstritten.
Ohne diese Vorschriften zu missachten, wurde eine wahrlich „menschliche“ Lösung gefunden:
Nelson darf in der Apotheke bleiben – muss künftig aber hinter Glaswänden sitzen.
Da der Glasbau an einer Seite offen bleiben soll, wird er auch weiterhin seine Freunde empfangen
können – allerdings soll unter anderem noch geprüft werden, ob Nelson sich hinter Glas auch
wohl fühlen kann.
(gefunden unter: www.lindalv.skola.kungsbacka.se/Lindalv/Amnen/tyska/ovningar/lasforst/lasf2.pdf;
leider keine Quellen – und Datumsangabe)